Kosten & Kassenabrechnungen

Kasse oder Selbstzahler?
Kasse oder Selbstzahler?

Kostenloses Erstgespräch: 20 Minuten telefonisch

Wenn du dich für mein Angebot interessierst, biete ich dir gern ein einmaliges kostenloses Erstgespräch an. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Einschätzung, ob eine gemeinsame Basis für Zusammenarbeit besteht.

Ich stelle dir gerne meinen Therapieansatz und die möglichen Methoden vor. Wenn die Rahmenbedingungen für beide Seiten stimmen, können wir weitere Termine vereinbaren. Meine Leistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Falls du den Termin nicht wahrnehmen kannst, bitte ich dich diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. 

Schreibe mir (auch über Whatsapp: 0176-83296331) oder ruf mich an.
Ich freue mich über ein persönliches Kennenlernen!

 

Kosten und Kassenabrechnungen

Mein Honorar beträgt 70-90 Euro pro Stunde (Selbsteinschätzung). Die Sitzungen können in meiner Praxis oder auch online stattfinden.

Für Hausbesuche berechne ich 120€ pro Stunde.

Die meisten Menschen erleben nach wenigen Sitzungen eine deutliche Besserung ihres Zustandes.

Selbstzahler haben den Vorteil, dass Sie absolut anonym bleiben. Auch lange Wartezeiten um eine Therapie zu beginnen, entfallen.

 
Heilpraktikerleistungen, wie sie in meiner Praxis erbracht werden, werden von gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel leider nicht erstattet. Dennoch kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter bei seiner Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden. Der Wettbewerb der Kassen untereinander macht hier vielleicht etwas möglich.

Einige privaten Krankenkassen sowie Zusatzversicherungen für Heilpraktiker können die Kosten übernehmen. Sprich dafür vorab mit Ihrer Krankenkasse. Auf verschiedenen Vergleichsportalen können Sie die Konditionen für eine zusätzliche Versicherungen für Heilpraktiker Psychotherapie einsehen.

Private Krankenkassen, Beihilfestellen

Beihilfestellen und Private Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten teilweise, voll die ein/e Heilpraktiker*in für Psychotherapie in Rechnung stellt. Dieses steht in Ihrem Versicherungsvertrag. Bitte setz dich rechtzeitig mit deiner privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (durch eine Heilpraktikerin für Psychotherapie) zu klären.

Die Behandlung ist umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a USTG; Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistung von Heilpraktikern und Gesundheitsfachberufen.